Bitte folgende Regeln befolgen, ansonsten Deine Wahl als «ungültig» und nicht berücksichtigt wird
Für die Regierungsratswahlen
- Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich.
- Jede Person muss mit Name, Vorname und weiteren Zusätzen (z.B. Beruf, Wohnort) eindeutig bestimmbar sein.
- Jede Person darf nur einmal genannt werden.
- Der Wahlzettel muss handschriftlich ausgefüllt werden.
Für die Kantonsratswahlen
- Wählbar sind nur Personen, die auf einer der Listen aufgeführt sind.
- Der Wahlzettel muss mindestens den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten enthalten.
- Es ist erlaubt,
– Namen zu streichen,
– Namen handschriftlich zu wiederholen (Kumulieren),
– Namen von Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen auf den Wahlzettel zu schreiben (Panaschieren). - Der gleiche Name darf jedoch höchstens zweimal auf dem Wahlzettel vorkommen.
- Änderungen am Wahlzettel müssen persönlich und handschriftlich erfolgen.
- Änderungen müssen klar und eindeutig sein. Empfehlung: Kennziffer, Name und Vorname der Kandidierenden angeben, nötigenfalls weitere Angaben machen.
4-Minuten Wahlanleitung für die Kantons- und Regierungswahlen