Bitte folgende Regeln befolgen, ansonsten Deine Wahl als «ungültig» und nicht berücksichtigt wird

Für die Regierungsratswahlen

  • Wählbar ist jede stimmberechtigte Person mit politischem Wohnsitz im Kanton Zürich.
  • Jede Person muss mit Name, Vorname und weiteren Zusätzen (z.B. Beruf, Wohnort) eindeutig bestimmbar sein.
  • Jede Person darf nur einmal genannt werden.
  • Der Wahlzettel muss handschriftlich ausgefüllt werden.


Für die Kantonsratswahlen

  • Wählbar sind nur Personen, die auf einer der Listen aufgeführt sind.
  • Der Wahlzettel muss mindestens den Namen einer Kandidatin oder eines Kandidaten enthalten.
  • Es ist erlaubt,
    – Namen zu streichen,
    – Namen handschriftlich zu wiederholen (Kumulieren),
    – Namen von Kandidatinnen und Kandidaten anderer Listen auf den Wahlzettel zu schreiben (Panaschieren).
  • Der gleiche Name darf jedoch höchstens zweimal auf dem Wahlzettel vorkommen.
  • Änderungen am Wahlzettel müssen persönlich und handschriftlich erfolgen.
  • Änderungen müssen klar und eindeutig sein. Empfehlung: Kennziffer, Name und Vorname der Kandidierenden angeben, nötigenfalls weitere Angaben machen.

4-Minuten Wahlanleitung für die Kantons- und Regierungswahlen